Die Untersuchung des Trinkwassers auf radioaktive Stoffe ist mit der 3. Änderung der Trinkwasserverordnung erstmals verbindlich geregelt.

Radioaktivitätmessung

Welche neuen Anforderungen ergeben sich hieraus für Wasserversorger, Behörden und Untersuchungsstellen?
– Warum ist die Durchführung von Untersuchungen auf radioaktive Stoffe jetzt grundsätzlich verpflichtend?
– Was ist bei der praktischen Durchführung der „Erstuntersuchung“ auf radioaktive Stoffe zu beachten und wie sind die Ergebnisse zu bewerten?

Im Rahmen des Kolloquiums „Radioaktivitätsmessungen im Trinkwasser – Die neuen Anforderungen der TrinkwV ab 2015“ am 10. März 2016 in Mülheim werden die Hintergründe und die Inhalte der neuen rechtlichen Anforderungen sowie die Vorgehensweisen bei der Umsetzung in der Praxis vorgestellt und diskutiert. Die Veranstaltung ist für Sie kostenlos.
Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre Teilnahme.

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Ansprechpartner:
Angelika Postulka
IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Angelika Postulka Moritzstr.
26, D-45476 Mülheim an der Ruhr
Internet: http://www.iww-online.de/
E-Mail: [email protected]
Phone: +49 (0)208 40303-401 ; Fax: -84