Richtig ausschreiben: Kanalunterhaltungsreinigungen müssen nach VOL/A ausgeschrieben werden. Das hat die Vergabekammer Westfalen in Münster festgestellt. Eine Ausschreibung nach VOB/A komme demnach nicht in Betracht. Ein Entsorgungsunternehmen hatte die Vergabepraxis einer Kommune rechtlich überprüfen lassen.
Reinigung ist keine Bauleistung
Reine Instandhaltungsmaßnahmen wie Reinigung, Pflege, Wartung oder die Beseitigung von Verschleißerscheinungen beziehungsweise kleineren Schäden werden nicht als Bauleistung qualifiziert, meldet der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen in diesem Zusammenhang. Maßgebend für die Einordnung als Bauarbeiten werde daher immer sein, inwieweit in nennenswertem Umfang in die Bauwerkssubstanz eingegriffen wird.
Reinigung geht nicht an die Substanz
Wenn die wesentlichen, die Ausschreibung charakterisierenden Tätigkeiten in Spülungen und Absaugen von Abwasserkanälen, Pumpen und Regenbecken bestehen, liege kein Eingriff in die Substanz vor, so der Städte- und Gemeindebund NRW. Die damit auch angestrebte Sicherung der Funktionalität und der baulichen Integrität der Bauwerke könne für sich genommen nicht als Bauleistung gelten.
Ausschreibungsgrundsätze Kanalreinigung
Dipl.-Ing. Marco Schlüter, IKT, Leiter des Kommunalen Netzwerks, hat in einem praktischen Dokument fünf interessante Punkte zum Thema Ausschreibung von Kanalreinigung zusammengestellt.
>> PDF: Kommunaler Hinweis „Ausschreibungsgrundsätze Kanalreinigung“
Kommunale Hinweise Abwasser
Das Netzwerk informiert regelmäßig die Mitglieder mit kompakten und übersichtlichen Schreiben, Kommunale Hinweise Abwasser genannt, über wichtige aktuelle Entwicklungen. Alle Kommunalen Hinweise Abwasser sowie weitere Arbeitshilfen für die Sachbearbeitung werden auf der Internetseite der kommunalen Initiative veröffentlicht
Rückhalt in der Gemeinschaft
Das Kommunale Netzwerk der Abwasserbetriebe ist ein Zusammenschluss von rund 50 Netzbetreibern aus Nordrhein-Westfalen. Ziel des Netzwerks ist es, die kommunale Abwasserbeseitigungspflicht gemeinsam in der Gruppe der Betreiber besser und bürgerfreundlicher umzusetzen – möglichst kostengünstig und im Einklang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Netzwerk mit anderen Entwässerungsbetrieben sind Entscheidungen und Vorgehensweisen bestmöglich abgesichert.
Ansprechpartner Kommunales Netzwerk
Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner Kanalreinigung
Dipl.-Ing. (FH) Serdar Ulutaş, MBA
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E-Mail: [email protected]