Richtig ausschreiben: Kanal­unter­haltungs­reini­gungen müssen nach VOL/A ausgeschrieben werden. Das hat die Vergabe­kammer Westfalen in Münster festgestellt. Eine Aus­schreibung nach VOB/A komme demnach nicht in Betracht. Ein Ent­sorgungs­unter­nehmen hatte die Vergabe­praxis einer Kommune rechtlich überprüfen lassen.

Reinigung ist keine Bauleistung

Reine Instandhaltungsmaßnahmen wie Reinigung, Pflege, Wartung oder die Beseitigung von Verschleißerscheinungen beziehungs­weise kleineren Schäden werden nicht als Bau­leistung quali­fiziert, meldet der Städte- und Gemeinde­bund Nord­rhein-West­falen in diesem Zusammen­hang. Maßgebend für die Einordnung als Bauarbeiten werde daher immer sein, inwieweit in nennens­wertem Umfang in die Bau­werks­sub­stanz eingegriffen wird.

Reinigung geht nicht an die Substanz

Wenn die wesentlichen, die Ausschreibung charak­teri­sierenden Tätigkeiten in Spülungen und Absaugen von Abwasser­kanälen, Pumpen und Regen­becken bestehen, liege kein Eingriff in die Substanz vor, so der Städte- und Gemeinde­bund NRW. Die damit auch angestrebte Sicherung der Funktionalität und der baulichen Integrität der Bauwerke könne für sich genommen nicht als Bau­leistung gelten.

Ausschreibungsgrundsätze Kanalreinigung

Dipl.-Ing. Marco Schlüter, IKT, Leiter des Kommunalen Netzwerks, hat in einem praktischen Dokument fünf interessante Punkte zum Thema Ausschreibung von Kanalreinigung zusammen­gestellt.

>> PDF: Kommunaler Hinweis „Ausschreibungsgrundsätze Kanalreinigung“

Kommunale Hinweise Abwasser

Das Netzwerk informiert regelmäßig die Mitglieder mit kompakten und übersichtlichen Schreiben, Kommunale Hinweise Abwasser genannt, über wichtige aktuelle Entwicklungen. Alle Kommunalen Hinweise Abwasser sowie weitere Arbeitshilfen für die Sachbearbeitung werden auf der Inter­netseite der kommunalen Initiative veröffentlicht

Rückhalt in der Gemeinschaft

Das Kommunale Netzwerk der Abwasserbetriebe ist ein Zusammen­schluss von rund 50 Netz­be­trei­bern aus Nord­rhein-West­falen. Ziel des Netz­werks ist es, die kommunale Abwasser­beseiti­gungs­pflicht gemeinsam in der Gruppe der Betreiber besser und bürger­freundlicher umzusetzen – möglichst kosten­günstig und im Einklang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Netzwerk mit anderen Ent­wässerungs­betrieben sind Entscheidungen und Vorgehens­weisen bestmöglich abgesichert.

IKT Kanalausschreibungen

Ansprechpartner Kommunales Netzwerk

Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner Kanalreinigung

Dipl.-Ing. (FH) Serdar Ulutaş, MBA
Telefon: 0209 17806-32
E-Mail: [email protected]

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