Die Mitgliederversammlung der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft hat bei ihrer ordentlichen, 16. Sitzung am 26.10.2021 wegweisende Beschlüsse gefasst. Schlaglichter waren die Einführung einer Ethikkommission sowie die Änderung der Evaluierungsrichtlinien und der Satzung.

Ethikkommission

Forschungsaktivitäten können ethische Risiken bergen. Daher ist es ratsam, hierzu die Empfehlungen einer unabhängigen Ethikkommission einzuholen. Die Mitgliedsinstitute der JRF können in der Regel nicht auf die Ethikkommissionen von Universitäten oder anderen externen Stellen zurückzugreifen und die Einrichtung institutseigener oder projektspezifischer Ethikkommissionen ist nicht immer zielführend. Daher wurde auf Wunsch der wissenschaftlichen Mitglieder der JRF, d.h. der JRF-Institute, eine gemeinsame Ethikkommission bei der JRF eingerichtet. Das Verfahren dazu wird in einer Satzung geregelt, die der fachlichen Breite und organisatorischen Vielfalt der JRF-Institute Rechnung trägt. Die Satzung fußt auf der Mustersatzung für Ethikkommissionen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Leopoldina und wurde einstimmig von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Hier geht es zur Ethikkommission-Satzung.

Evaluierungsrichtlinien

Alle JRF-Institute werden regelmäßig von externen Gutachterinnen und Gutachtern evaluiert. Ein eigens für die JRF entwickeltes Verfahren stellt eine objektive Evaluierung sicher. Es wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste, dem Land NRW und Vertreterinnen und Vertretern von JRF-Instituten entwickelt. Eine unabhängige, externe Evaluationsagentur hat die wissenschaftliche Verantwortung für das Evaluierungsverfahren und bestimmt die Gutachterinnen und Gutachter. Das Evaluierungsverfahren ist ein mehrstufiger Prozess, an dessen Anfang ein Eigenbericht des Instituts anhand eines Fragenkatalogs und an dessen Ende der Evaluationsbericht der externen Gutachterinnen und Gutachter nach einer Vor-Ort-Begehung steht.

In den Jahren 2015-2021 wurden alle 15 JRF-Institute in einer Bestandsaufnahme (nicht öffentlich) erstmalig evaluiert. Im Anschluss an diese erste Evaluierungsrunde wurde das Evaluierungsverfahren sorgfältig in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung der AG Evaluation, des Vorstands, der Mitgliederversammlung und des Kuratoriums einer Überprüfung unterzogen. Ziel war es, das Verfahren noch transparenter und leistungsstärker zu gestalten. Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2021 wurden die geänderten Evaluierungsrichtlinien schließlich einstimmig beschlossen.

Die wesentlichen Änderungen sind Folgende:

  • Veröffentlichung der Evaluierungsergebnisse ab 2022
  • Evaluierungsturnus sieben statt bisher fünf Jahre
  • Verankerung der Arbeitsgruppe Evaluation in der Satzung
  • Ausdifferenzierung der Mitglieder der Arbeitsgruppe Evaluation
  • Verringerung der GutachterInnenzahl (fünf statt bisher sechs) und Festlegung der Zusammensetzung der GutachterInnengruppe: 1 fachfremder Vorsitz (Wissenschaft) + 2 Wissenschaft + 2 Praxis
  • Bezugnahme zu den Empfehlungen der vorherigen Evaluierung

Hier geht es zu den Evaluierungsrichtlinien.

Satzungsänderung

Die Änderung der Satzung der JRF, die als gemeinnütziger, eingetragener Verein firmiert, fußen im Wesentlichen auf den o.g. Beschlüssen der Mitgliederversammlung: Die Ethikkommission und die Arbeitsgruppe Evaluation werden in der Satzung verankert.
Hier geht es zur neuen JRF-Satzung.

Erweiterung

Der Vorstand hat zudem über das Aufnahmeverfahren des EWI – Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln in die JRF berichtet. Das EWI habe die Aufnahmeevaluierung im Oktober 2021 durchlaufen. Die Ergebnisse werden die Grundlage für die Abstimmung der Mitgliederversammlung über die Aufnahme des EWI sein. Bei einem positivem Ergebnis werde von einer Aufnahme Anfang 2022 ausgegangen.