Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zum Lobbyregister sieht vor, dass sich auch Wissenschaftler:innen und wissenschaftliche Einrichtungen, die Bundestagsabgeordnete aufgrund ihrer Fachexpertise beraten, dort eintragen müssen. Führende Wissenschaftler des BICC (Bonn International Centre for Conflict Studies), halten dies für einen fatalen Fehler. In einer Bundestagspetition fordern sie daher eine Nachbesserung des Gesetzes.

„Bei aller Wertschätzung für die Notwendigkeit der Einführung eines Lobbyregisters müssen Wissenschaftler:innen und wissenschaftliche Einrichtungen (Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und ihre Zusammenschlüsse, sowie Wissenschaftsgeber) explizit von der Registrierung im Lobbyregister des Bundestages befreit werden“, lautet die Kernforderung der Petion von Prof. Dr. Conrad Schetter, Direktor des BICC, und Dr. Marc von Boemcken, Wissenschaftlicher Leiter des BICC.

Während im Lobbyregister – §2 Abs. 3 (4) – zwar von der Bundesregierung eingerichtete Sachverständigenräte und Expertengremien von der Registrierungspflicht ausgenommen werden, gilt dies bislang nicht für universitäre, außeruniversitäre und ressorteigene Wissenschaft, deren wissenschaftliche Politikberatung ebenfalls auf der sorgfältigen Erhebung, Auswertung und Analyse von Daten basiert.

„Wissenschaftliche Politikberatung ist keine Sammlung von persönlichen, parteipolitisch oder anders gefärbten Meinungen und schon gar nicht eine politische Beeinflussung aus ökonomischen Interessen oder aus gesellschaftlichen und Standesvertretungen“, argumentieren die Friedens- und Konfliktforscher. Die Wissenschaft verfüge über eingeübte Prozesse und solide Standards (u. a. peer-review-Verfahren), die nicht nur eine Qualitätskontrolle der Forschung und der Übersetzung in Politikempfehlungen, sondern auch die Grundfesten wissenschaftlicher Unabhängigkeit sicherstellen.

Den Schritt, Wissenschaftler:innen und ihre Einrichtungen pauschal als Lobbyist:innen zu kennzeichnen, hält Conrad Schetter auch mit Verweis auf die internationale Diskussion über „alternative Fakten“ für äußerst problematisch: „In einer Zeit, in der ein Teil der Gesellschaft der Wissenschaft nur als eine Form der ‚Meinungsmache‘ versteht, schließt sich der Deutsche Bundestag einem für die Demokratie und die offene Gesellschaft gefährlichen Diskurs an, wenn er wissenschaftlich basierte Beratung als ‚Lobbyismus‘ klassifiziert.“

Die Petition „Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 24.02.2022“ finden Sie unter http://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2022/_02/_24/Petition_131126.html und kann dort bis zum 14 April 2022 gezeichnet werden.