Mit der Feministischen Außenpolitik (FAP) und der Feministischen Entwicklungspolitik (FEP) richten das Auswärtige Amt und das Entwicklungsministerium ihre Arbeit am Thema der Geschlechtergerechtigkeit aus. Am 1. März haben sie ihre Leitlinien beziehungsweise ihre Strategie dazu präsentiert. Inhaltlich berufen sie sich auf die „3 R“, die die frühere schwedische Außenministerin Wallström 2014 als Ziele der ersten FAP geprägt hat: gleiche Rechte, Ressourcen und Repräsentation. Nach der Klärung der Inhalte stellt sich nun die Frage nach der Umsetzung.

Der Autor der heutigen Aktuellen Kolumne, Michael Roll, befasst sich mit der Frage, wie sich die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) als Teilbereich der deutschen Entwicklungspolitik ändern muss, um dem transformativen Anspruch einer FEP gerecht zu werden.

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