Der Deutsche Bundestag hat gestern die Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes beschlossen. Die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft (JRF) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich: Das Besserstellungsverbot wird für gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibilisiert, die Projektförderungen des Bundes erhalten, aber nicht institutionell vom Bund gefördert werden. Damit wird ein langjähriger Wettbewerbsnachteil beseitigt. Künftig können die betroffenen Institute Wissenschaftler*innen sowie Beschäftigte im wissenschaftsrelevanten Bereich aus nichtöffentlichen Mitteln besser vergüten als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Zugleich entfallen aufwendige Einzelanträge – ein wichtiger Beitrag zu faireren Wettbewerbsbedingungen und zum Bürokratieabbau.
JRF-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Dieter Bathen betont:„Wir sind sehr dankbar und erleichtert, dass nach vielen Jahren intensiver Gespräche eine tragfähige gesetzliche Lösung erreicht wurde. Unsere Institute erhalten endlich mehr Spielraum, um gute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen und langfristig zu halten.“Dieser Erfolg ist auch das Ergebnis gemeinsamer und beharrlicher Interessenvertretung. Zusammen mit der innBW - Innovationsallianz Baden-Württemberg, der Sächsischen Industrieforschungsgemeinschaft (SIG), dem Forschungs- und Technologieverbund Thüringen e.V. (FTVT) und der Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V. (Zuse-Gemeinschaft) hat sich die JRF seit Jahren für eine gesetzliche Lösung eingesetzt. Unser ausdrücklicher Dank richtet sich an die Bundesregierung und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie an die Länder im Bundesrat, die das Anliegen unterstützt und den Weg für die Neuregelung bereitet haben."
„Dass unser gemeinsames Anliegen nun aufgegriffen wurde, zeigt, wie viel wir erreichen können, wenn die Landesforschungsgemeinschaften und die Zuse-Gemeinschaft geschlossen auftreten“, sagt JRF-Vorständin Ramona Fels. „Wir danken allen politischen Verantwortlichen in Bund und Ländern, die unsere Argumente aufgenommen, die besondere Situation der gemeinnützigen Forschungsinstitute erkannt und diese praxistaugliche Lösung möglich gemacht haben.“
Die Reform stärkt besonders jene Institute, die Forschung gemeinsam mit kleinen und mittleren Unternehmen in die Anwendung bringen. Sie ist damit nicht nur eine personalrechtliche Erleichterung, sondern ein starkes Signal für Transfer, Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland.





