3.05.2017 - IWW-Kolloquium "Wasserversorgungskonzepte konkret umsetzen"

gemäß § 38 Absatz 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG) sind Wasserversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, ein Wasserversorgungskonzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung zu erstellen. Hierbei sind die Versorgungssituation und deren Entwicklung - auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Klimawandel - zu berücksichtigen.

Das Konzept ist der zuständigen Behörde erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Im Rahmen dieses Kolloquiums werden folgende Themen beleuchtet und diskutiert:

- Hintergrund und inhaltliche Anforderungen

- Arbeitshilfen und mögliche Ausgestaltung

- erste Erfahrungsberichte über die Erstellung von Wasserversorgungskonzepten

 

Die kostenlose Veranstaltung „Wasserversorgungskonzepte konkret umsetzen - Die Anforderungen aus dem LWG-NRW § 38 (3)“ am 3. Mai 2017 richtet sich an Vertreter von Wasserversorgern und Behörden. Hierzu laden wir Sie herzlich ein.

 

Für weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung folgen Sie bitte diesem Link.

 

Ansprechpartner:

Angelika Postulka

IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Bereich Angewandte Mikrobiologie Bereich Wasserressourcen-Management Angelika Postulka Moritzstr. 26, D-45476 Mülheim an der Ruhr

Internet: http://www.iww-online.de/

Telefon: +49 (0)208 40303-401

Fax: +49 (0)208 40303-84