Die JRF-Ethikkommission.
Die JRF-Ethikkommission ist als Dienstleistung für JRF-Mitgliedsinstitute gedacht und wird ausschließlich auf Gesuch tätig. Die Ethikkommission gibt zu geplanten und laufenden Vorhaben und Projekten Empfehlungen, die nicht bindend sind. Eingerichtet wurde die Ethikkommission auf Wunsch der JRF-Mitglieder und durch Beschluss der Mitgliederversammlung, um insbesondere der immer häufiger vorkommenden Anforderung von Zuwendungsgebern nach Voten von Ethikkommissionen zu begegnen. Die Kommission arbeitet nach dem Subsidiaritätsprinzip, d.h. sie begutachtet Vorhaben, die nicht durch andere Stellen (z.B. Universitäten, institutseigene Ethikkommissionen) begutachtet werden können. Die Ethikkommission ist in der Satzung der JRF verankert. Zudem gibt es eine eigene Satzung der Ethikkommission und eine Geschäftsordnung (siehe unten). Für die Antragsstellung ist die Checkliste zu verwenden:
Die Checkliste der JRF-Ethikkommission.
Maßgeblich für einen Antrag bei der JRF-Ethikkommission ist das Ausfüllen (englisch oder deutsch) der angehängten Checkliste, die als Antragsformular gilt. Diese Checkliste unterscheidet zwischen einem Schnellverfahren und einem Vollverfahren. Die Ethikkommission tagt monatlich. Die Bearbeitungszeit durch die Ethikkommission beträgt in der Regel drei Wochen unter der Voraussetzung, dass Anträge bis zum 15. eines Kalendermonats eingehen. Ansonsten werden sie im folgenden Monat bearbeitet. Anträge von JRF-Mitgliedsinstituten sind an die JRF-Geschäftsstelle (info(at)jrf.nrw) zu richten.
Die Satzung der JRF-Ethikkommission.
Forschungsaktivitäten können ethische Risiken bergen. Daher ist es ratsam, hierzu die Empfehlungen einer unabhängigen Ethikkommission einzuholen. Die Mitgliedsinstitute der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft (JRF) können in der Regel nicht auf die Ethikkommissionen von Universitäten oder anderen externen Stellen zurückzugreifen und die Einrichtung institutseigener oder projektspezifischer Ethikkommissionen ist nicht immer zielführend. Daher wird auf Wunsch der wissenschaftlichen Mitglieder der JRF, d.h. der JRF-Institute, eine gemeinsame Ethikkommission bei der JRF eingerichtet. Für diese werden die folgenden Verfahrensregeln festgelegt, die der fachlichen Breite und organisatorischen Vielfalt der JRF-Institute Rechnung tragen.
Die vorliegende Satzung fußt auf der Mustersatzung für Ethikkommissionen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Leopoldina.
Die Geschäftsordnung der JRF-Ethikkommission.
Gemäß § 10 der Satzung der JRF wurde eine Ethikkommission zur Beratung der wissenschaftlichen Mitgliedsinstitute in ethischen Fragen bei Forschungsprojekten und -anträgen eingerichtet. Die Mitgliederversammlung hat am 26.10.2021 die Satzung für die EK beschlossen. Auf ihrer konstituierenden Sitzung am 19.06.2023 hat die EK zur konkreten Ausgestaltung der Vorgaben der Satzung diese Geschäftsordnung beschlossen.