gemäß § 38 Absatz 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG) sind Wasserversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, ein Wasserversorgungskonzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung zu erstellen. Hierbei sind die Versorgungssituation und deren Entwicklung – auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Klimawandel – zu berücksichtigen.
Das Konzept ist der zuständigen Behörde erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Im Rahmen dieses Kolloquiums werden folgende Themen beleuchtet und diskutiert:
– Hintergrund und inhaltliche Anforderungen
– Arbeitshilfen und mögliche Ausgestaltung
– erste Erfahrungsberichte über die Erstellung von Wasserversorgungskonzepten
Die kostenlose Veranstaltung „Wasserversorgungskonzepte konkret umsetzen – Die Anforderungen aus dem LWG-NRW § 38 (3)“ am 3. Mai 2017 richtet sich an Vertreter von Wasserversorgern und Behörden. Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Für weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung folgen Sie bitte diesem Link.
Ansprechpartner:
Angelika Postulka
IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Bereich Angewandte Mikrobiologie Bereich Wasserressourcen-Management Angelika Postulka Moritzstr. 26, D-45476 Mülheim an der Ruhr
Internet: http://www.iww-online.de/
Telefon: +49 (0)208 40303-401
Fax: +49 (0)208 40303-84