Der ENERWA-ERWAS-Rechtsrahmen-Workshop wird am 6. April 2017 (10:00 Uhr bis 16:30 Uhr) in den Räumen der Rechtsanwaltskanzlei bbh in Berlin-Mitte stattfinden.

Im Zuge des Umbaus der Energieversorgung in Deutschland und Europa leistet die Wasserwirtschaft mit verschiedenen Potenzialen zum Schutz vorhandener Ressourcen und zum effizienten Umgang mit Energie einen wichtigen Beitrag. Bisher gibt es keine ausreichende Beachtung der Wasserwirtschaft im Energierecht (EEG, KWKG, Stromsteuergesetz etc.). Energieeffizienz-Potenziale und auch Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien sind vorhanden, jedoch lohnt sich deren Nutzung aufgrund der geringen Einspeisevergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie komplizierter Antragsverfahren kaum. Daher werden die Potenziale derzeit nicht ausgeschöpft.

Ziele des Workshops sind:

  • Vorstellung des Status Quo: Energetische Potenziale in der Wasserver- und Abwasserentsorgung, die im Rahmen der Fördermaßnahme ERWAS erarbeitetet wurden, und Darstellung der einschränkenden Bedingungen
  • Diskussion und Analyse der Produkte und Ergebnisse aus den Einzel-Verbünden im World-Café mit Betreibern und Verbänden und damit Integration des Wissens über die Potenziale und deren Nutzungshemmnisse in den fachpolitischen Diskurs. Dieser Austausch mit den Anwendern (Betreibern) unterstützt gleichzeitig die Möglichkeiten der Verwertung der ERWAS-Projekte.

Das Programm können Sie hier herunterladen (PDF).

Um Anmeldung bis zum 31.03.2017 wird gebeten. Senden Sie einfach eine E-Mail an Michaela Stecking. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.