Für viele ist es ein Buch mit sieben Siegeln: Das öffentliche Preisrecht. Gerne machen öffentliche Auftragnehmer bei der Auftragsvergabe einen großen Bogen um Preistypen, Selbstkosten und Co. Später folgt dann das böse Erwachen, wenn die Preisprüfung einen überhöhten Preis feststellt und eine Rückzahlung ansteht. Umso besser, wenn man sich vorab dazu aus erster Hand informieren kann.

Zum Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen findet am 21. & 22. Juni 2017 in Düsseldorf das vierte Anwendertreffen statt. Auf der Konferenz werden branchenübergreifend Kenntnisse zum öffentlichen Preisrecht und zu Zuwendungen ausgetauscht, vertieft und erweitert. Im Vordergrund des eineinhalbtägigen Treffens stehen der Erfahrungsaustausch und das Networking unter den Praktikern des Preisrechts aus dem Kreise öffentlicher Auftragnehmer. Das Anwendertreffen steht unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Andreas Hoffjan, Mit-Herausgeber des Leitkommentars Ebisch/Gottschalk – Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen.

In insgesamt neun Fachvorträgen präsentieren die Referenten aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze in Verbindung mit der VO PR 30/53 (Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen) und den LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten). Zahlreiche Experten aus der Praxis, u.a. aus den Unternehmen Alcatel-Lucent-Digitalfunk, BWI Systeme, Rheinmetall und der Unternehmensberatung Sackerer werden über ihre Erfahrungen berichten. Die zunehmende Bedeutung des Preisrechts für kommunale Unternehmen greifen Vorträge von Gelsenwasser, PWC und den Wuppertaler Stadtwerken auf. Besonders spannend dürfte die Diskussion zur Zukunft der VO PR 30/53 mit Dr. Thomas Solbach und Hans-Peter Müller werden, die gegenwärtig im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Novellierung des Preisrechts bei öffentlichen Aufträgen verantworten. Einen seltenen Einblick in die Prüfungspraxis gewährt Britta Friedrich von der Preisüberwachungsstelle Kiel, eine intime Kennerin der Prüfungspraxis.

Thematisch wird ein breites Spektrum von Fragestellungen im öffentlichen Preisrecht und bei Zuwendungen abgebildet. Zwei Vorträge zeigen die Anwendung des öffentlichen Preisrechts in den Bereichen Stadtentwässerung bzw. Trinkwasserversorgung auf. Zur zuweilen schwierigen Frage des Preistyps wird über Erfahrungen bei der Umstellung von Marktpreisen auf Selbstkostenpreise in der IT berichtet. Über sich in diesem Zusammenhang anbietende Gestaltungsalternativen bei der Gemeinkostenzuordnung wird ebenso referiert. Weitere Fachvorträge gehen auf die Ausgestaltung von Prüfungen, insbesondere der von Zuwendungen, und ihre möglichen Konsequenzen ein, speziell die Verjährung von Rückforderungsansprüchen. Besondere Probleme entstehen dann, wenn das Preisrecht auf spezielle organisatorische Ausgestaltungsformen der Auftragsbearbeitung trifft. Dies wird in zwei Fachvorträgen erörtert: bei Projektgesellschaften und Dauerschuldverhältnissen sowie in Verbindung mit mittelbaren Leistungen bei öffentlichen Aufträgen.

Veranstalter des Anwendertreffen Preisrechts ist das RIF e.V., ein Johannes-Rau-Forschungsinstitut des Landes Nordrhein-Westfalen. Nähere Informationen finden sich unter http://www.preisrecht-anwender.de