Kabel im Kanal kommt. Der Bundesrat hat dem sogenannten DigiNetz-Gesetz zugestimmt, das Leitungsnetzbetreiber verpflichtet, ihre Infrastruktur für die Verlegung von Highspeed-Internetkabeln zur Verfügung zu stellen. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz nun in Kraft getreten. Beim BreitBandCongress des IKT am 28. März 2017 in Gelsenkirchen wird informiert und diskutiert.
Schnelles Internet für alle
Die Breitbandstrategie der Bundesregierung sieht vor, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit Internetzugängen von mindestens 50 Mbit/s zu versorgen. Mit dem nun geltenden Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, so der offizielle Name, sollen Synergieeffekte beim Breitbandausbau insbesondere durch die Mitnutzung passiver Infrastrukturen wie Abwasserkanäle erzielt werden.
SAVE THE DATE!
BreitBandCongress – BBC 2017
28. März 2017
10-17 Uhr
im IKT ‑ Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen
alle Details in Kürze hier.
Telekommunikationsunternehmen haben nun das Recht, ihre Glasfaserkabel auch in passiven Netzinfrastrukturen wie Abwasser- und Wasserleitungen zu verlegen. Profitieren sollen Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Institutionen sowie Staat und Gesellschaft in Gänze.
Jede Menge Gesprächsstoff
Das IKT hat den gesamten Gesetzgebungsprozess stetig begleitet, Workshops ausgerichtet und erste Forschungsprojekte zum Thema Breitband im Kanal durchgeführt. „Über die Jahre haben wir mit vielen Betreibern und Systemanbietern gesprochen. Jetzt wollen wir alle beteiligten Personen an einem Ort zusammen bringen, um über die Konsequenzen der neuen Rechtslage zu sprechen“, erläutert Tagungsleiter Dr. Sissis Kamarianakis vom IKT die Motivation, den BreitBandCongress 2017 auszurichten. Das IKT möchte in diesem neuen Feld Orientierung geben und die verschiedenen Ansichten der vielen Interessensgruppen bündeln und gemeinsam diskutieren.
- Wie verändert das Gesetz den Betrieb der Abwasseranlagen?
- Welche Chancen bietet Kabel im Kanal für die Betreiber der beteiligten Assets? Und wie nutzt man sie?
- Wie können wirtschaftlich orientierte Betreibermodelle aussehen?
- Wie ist der Mehraufwand einzuschätzen?
Das IKT bringt Experten auf das Podium, die die neue Gesetzeslage darlegen, Chancen und Risiken erörtern, technische und rechtliche Lösungen vorstellen und von ihren Erfahrungen berichten. Herzlich eingeladen mitzudiskutieren sind Vertreter von Entsorgern, Versorgern (Gas, Wärme, Wasser, Telekommunikation), Kommunen, Bezirksregierungen, Landesbehörden, Herstellern und Systemanbietern, Branchenverbänden, Universitäten und FHs sowie Politiker, Bürgermeister, Landräte, Wirtschaftsförderer.
BreitBandCongress – BBC 2017
28. März 2017, 10-17 Uhr im IKT, Gelsenkirchen
alle Details in Kürze unter www.ikt.de/seminare
Ansprechpartner
Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Sissis Kamarianakis
Telefon: 0209 17806-42
E-Mail: [email protected]