Am 15. Januar soll das britische Parlament final über das von der Europäischen Union (EU) und Großbritannien ausgehandelte Austrittsabkommen abstimmen. Das Ergebnis der Abstimmung ist momentan nicht vorherzusehen. Durch die geringe Erfolgswahrscheinlichkeit hatte Premierministerin Teresa May die für Ende 2018 geplante Abstimmung ins neue Jahr verlegt. Das von der eigenen Partei initiierte Misstrauensvotum im vergangenen Dezember sowie dessen knappes Ergebnis verdeutlichen, wie stark das Parlament bei der Brexit-Frage gespalten ist.
Ob ein geordneter Austritt mit oder ein „harter Brexit“ ohne Austrittsabkommen – derzeit werden immer wieder die ökonomischen und politischen Folgen unterschiedlicher Szenarien für Großbritannien und Europa diskutiert. Doch wir müssen auch die globalen Effekte des Brexit in den Blick nehmen.
Zu selten wird diskutiert, dass auch Länder jenseits Großbritanniens und der EU vom Brexit und den sich dadurch wandelnden Handelsbeziehungen betroffen sein werden. Oft wird von Befürworten eines harten Brexits betont, dass Großbritannien im Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen einfach auf die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) zurückgreifen könne. Dies stimmt jedoch nicht vollständig mit der Realität überein. Die neuen Marktzugangsregeln zwischen Großbritannien und den WTO-Mitgliedern jenseits der EU müssen im Moment noch verhandelt werden, und zwar derzeit ohne Aussichten auf baldigen Erfolg. Somit müssten die Briten im Falle eines „No deal“ nach März 2019 mit dem Rest der Welt höchstwahrscheinlich nach den in der WTO vereinbarten EU-Bedingungen handeln. Und das, obwohl diese dann eigentlich nicht mehr für Großbritannien gelten.
Vor allem für ärmere Länder kann der Brexit drastische Folgen haben. Unabhängig von dem endgültigen Brexit-Abkommen zwischen der EU und Großbritannien, werden Entwicklungsländer vom EU-Austritt Großbritanniens negativ betroffen sein. Ein wichtiger Grund ist, dass sie ihren bevorzugten Zugang zum britischen Markt verlieren, den sie im Moment noch auf Grundlage unterschiedlicher EU-Abkommen genießen. Zum Beispiel durch das allgemeine Präferenzsystem (Generalised Scheme of Preferences), die „Alles außer Waffen“ (EBA) Initiative, sowie die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements).
Wenn Entwicklungsländer nach dem Brexit auf dem britischen Markt keine bevorzugten Zölle mehr erhalten, sinkt ihre Wettbewerbsfähigkeit in Großbritannien. Vor allem bei einem harten Brexit ohne Austrittsabkommen würden die am wenigsten entwickelten Länder unter höheren Zöllen und anderen nichttarifären Handelsbarrieren leiden. In diesem Fall würden die Exporte nach Großbritannien laut aktueller Simulationen beispielsweise in Äthiopien um 20 Prozent und in Malawi sogar um 60 Prozent einbrechen.
Insbesondere arme Länder wie Kambodscha und Malawi, die stark vom britischen Markt abhängig sind, weil sie viel in das Vereinigte Königreich exportieren, werden laut neuester Berechnungen Einbußen ihres Bruttoinlandprodukts hinnehmen müssen. In den am wenigsten entwickelten Ländern, die von den Handelspräferenzen der EU profitieren, ist darüber hinaus ein Anstieg der Armut zu befürchten. Neue Simulationen zeigen, dass die Anzahl der Menschen, die in extremer Armut leben, infolge des Brexits in diesen Ländern um bis zu 1,7 Millionen steigen könnte. Diese Zahlen sind konservative Schätzungen, die ausschließlich die Änderungen der Handelsregeln einbeziehen. Andere negative Faktoren wie die Abwertung des Britischen Pfunds, verringerte britische Direktinvestitionen und weniger Entwicklungshilfe sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Da sich neue Handelsverträge zwischen Großbritannien und den Entwicklungsländern hinziehen werden, ist eine Übergangsregelung seitens der Briten notwendig, um die negativen Auswirkungen für arme Staaten zu verhindern. Handelsbezogene Entwicklungshilfe kann zusätzlich dazu beitragen, die Herausforderungen für arme Länder abzufedern. Zugleich birgt die zukünftige Neuaufstellung der britischen Handelspolitik die Chance, die Handelsbeziehungen mit armen Ländern entwicklungsfreundlicher zu gestalten. Das wäre beispielsweise durch großzügigere Präferenzen möglich, die mehr Wertschöpfung über mehrere Länder zulassen und so regionale Wertschöpfungsketten fördern.
Der Brexit stellt eine außerordentliche Herausforderung sowohl für Großbritannien, als auch für die EU dar. Selbst wenn das britische Parlament dem Austrittsabkommen zustimmt, ist das Risiko eines harten „No deal“ Brexits nicht ausgeschlossen. Denn es wird nicht einfach sein, sich bis zum Ende der vereinbarten Übergangszeit auf ein neues Handels- und Investitionsabkommen zwischen Großbritannien und der EU zu einigen. So oder so: Die langanhaltende Unsicherheit mit vielen offenen Fragen führt zu stetig wachsenden Kosten, die nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Verbrauchern einen erheblichen Schaden zufügen. Beide Seiten sollten sich um eine bestmögliche Lösung bemühen und dabei auch die Verluste der ärmsten Entwicklungsländer berücksichtigen.
Über die Autoren Dr. Clara Brandi und Dr. Zoryana Olekseyuk